Therapieablauf & Preise

"Unsicherheit über das was du tust, wird vergehen, wenn du es tust, also beginne."

Wie läuft eine Therapiesitzung ab?

Das unverbindliche Erstgespräch – gerne telefonisch oder Vorort – dauert etwa 20 bis 30 Minuten. In diesem Rahmen möchte ich erfahren, was Dich bewegt, welche Symptome Dich begleiten und was Dich dazu veranlasst hat, Dich an uns zu wenden. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und gibt mir eine erste Orientierung, wie wir gemeinsam weitergehen können.

Die weitere Vorgehensweise stimmen wir gemeinsam ab. Ich unterbreite Dir einen Vorschlag, welche Therapieform und Therapieverfahren sich anbietet und in welchem Rhythmus unsere Treffen sinnvoll wären.

Eine reguläre Sitzung dauert in der Regel zwischen 90 und 120 Minuten. Je nach Anliegen und Intensität empfehle ich eine Frequenz von etwa alle zwei bis vier Wochen.

Unsere Sitzungen können auf Wunsch auch online stattfinden – ganz flexibel und ortsunabhängig. Die passende Form klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Terminabsage

Bitte lasse mich mindestens 24 Stunden vor Deinem Termin wissen, falls Du nicht kommen kannst, damit der ausgefallene Termin an jemand anders vergeben werden kann. Bitte habe Verständnis dafür, dass nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagten Termine mit dem vollen Stundensatz verrechnet werden.

Kosten – Eine Investition in sich selbst und die eigene Zukunft

Sich Unterstützung zu gönnen, ist ein Zeichen von Stärke. Die Entscheidung, in die eigene seelische, mentale Gesundheit und persönliche Entwicklung zu investieren, ist ein wertvoller Schritt – hin zu mehr Klarheit, innerer Ruhe und Lebensqualität. Als Selbstzahler genießt du zahlreiche Vorteile

Abrechnungsmöglichkeiten

Die Abrechnung für Heilpraktikerleistungen in der Psychotherapie können auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen

Die Kostenerstattung der psychotherapeutischen Behandlung kann von privaten Krankenkassen und heilpraktischen Zusatzversicherungen anteilig (30-80 % des Honorars) übernommen werden. Bitte kläre die Details vorab mit deiner Versicherung.

Wenn Du eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, können die Kosten teilweise oder vollständig übernommen werden.

Hier findest du die Tarifempfehlungen ohne Wartezeit und mit Psychotherapie

Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. In Ausnahmefällen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereit erklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen „Heilpraktiker für Psychotherapie“ (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten.

Heilerlaubnis

Zulassung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie §1 Abs.3 Heilpraktikergesetz erteilt vom Staatlichen Gesundheitsamt am Landratsamt Augsburg (Bayern)